01.03.2003 · Fachbeitrag · Objektplanung
„Alte“ Eigenheimförderung gilt vorerst weiter
| Diese Meldung wird die Auftragslage zwar nicht revolutionieren, ein kleiner Lichtblick ist es aber: Die bisherige Eigenheimförderung wird vorerst weitergewährt. Eine Neuregelung soll nach Aussage der Bundesregierung im zweiten Quartal 2003 beschlossen werden. Die neue Eigenheimförderung gilt dann ab dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Eine Rückwirkung wird es nicht geben. Unser Tipp: In den Genuss der „alten“ Förderung kommen Auftraggeber, die bis zur Verkündung einer Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt einen notariellen Kaufvertrag geschlossen oder einen Bauantrag gestellt haben. Bei einem Bau im Freistellungsverfahren ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Bauantrag eingereicht wird. Wichtig: Im Moment ist völlig offen, ob sich die Regierung mit ihren Änderungsplänen im Bundesrat überhaupt durchsetzen wird. In unserem Online-Service informieren wir Sie aktuell über die Entwicklung. Wie Sie dorthin gelangen, erfahren Sie auf Seite 20. |
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