01.09.2002 · Fachbeitrag · Objektplanung
Risiken bei Grenzabständen konsequent eindämmen
| Immer häufiger werden Schadenersatzprozesse wegen Fehlern bei der Einhaltung des Grenzabstands geführt. Architekten werden haftbar gemacht, weil sie im schwierigen Umfeld (Bebauung im geneigten Gelände, an Grundstücks- oder Baugrenzen) Abstände nicht penibel eingehalten haben. Oft sind sogar Lagepläne oder Grenzmarkierungen falsch, die der Architekt als Planungsgrundlage erhalten hat. |
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