01.04.2004 · Fachbeitrag · Objektplanung
Vermeiden Sie Auftragslücken bei der Fachplanung
| Als Architekt sind Sie für die Gesamtkoordination aller Planungsleistungen und die Beiträge der an der Planung Beteiligten zuständig. Erkennen Sie Planungslücken, sollten Sie Ihrem Auftraggeber sofort den ordnungsgemäßen Lückenschluss empfehlen, und zwar schriftlich. Nur so können Sie das immense Haftungsrisiko für die Planungslücken vermeiden. Augen zu und durch, reicht nicht. Damit schaden Sie sich in zweierlei Hinsicht: |
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