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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Objektüberwachung bei GU-Bauleistung

    Tipps für Ihre Honorarvereinbarung

    | Auch wenn sie dadurch weder Geld sparen noch eine bessere Ausführung bekommen, ist es gängige Praxis: Bauherrn „bedienen“ sich mehr und mehr der Dienste von Generalunternehmern (GU). Im Gegensatz zum herkömmlichen Bauen ergibt sich in diesem Fall für Sie als Architekt ein reduzierter Auftragsumfang, der sich auf die vorderen Leistungsphasen konzentriert. Wie Sie sich in diesem „Umfeld“ honorar- und haftungsmäßig richtig verhalten, schildert der nachfolgende Beitrag. |