01.05.2006 | Öffentlich Private Partnerschaften
So nutzen Architekten und Ingenieure die Chancen dieses Wachstumsmarkts
Rund zwei Mrd. Euro soll das Auftragsvolumen im Jahr 2006 schon ausmachen, das im Rahmen von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) bzw. Public Private Partnership (PPP) vergeben wird. Und das ist erst der Anfang. Die Investitionen im Rahmen von ÖPP-Modellen sollen in den nächsten Jahren noch deutlich steigen. Es lohnt sich also, sich mit dem Thema ÖPP zu beschäftigen. Das gilt auch für Architektur- und Ingenieurbüros. Denn auch Sie haben – entgegen der im Moment vorherrschenden Meinung – durchaus Chancen.
Was ist anders bei ÖPP?
Ein wesentliches Merkmal von ÖPP ist, dass eine Gesamtlösung als Leistungspaket in den Wettbewerb gestellt wird. Je nach Interessenlage und Ausgangssituation können darin Leistungen aus allen Phasen des Immobilienlebenszyklus (Planen, Bauen/Finanzieren, Bauunterhalt/Betrieb, Verwerten) enthalten sein. In der Praxis finden sich Ausschreibungen, bei denen auf Grundlage einer Genehmigungsplanung eine Bau- und Finanzierungsleistung ausgeschrieben wird. Es gibt aber auch Ausschreibungen, bei denen zusätzlich Entwürfe für die architektonischen Lösungen und zunehmend auch Leistungen für die Betriebsphase angeboten werden sollen.
Planer haben bei ÖPP zwei Ansatzpunkte
Als Architekten und Ingenieure müssen Sie sich entscheiden, ob
- Sie Ihre Leistungen dem öffentlichen Auftraggeber bei der Vorbereitung von ÖPP-Ausschreibungen anbieten wollen oder ob
- Sie in ÖPP-Ausschreibungen Mitglied eines Bieterkonsortiums sein möchten. Sich auf beiden Seiten an einer Ausschreibung zu beteiligen, ist rechtlich ausgeschlossen.
1. Beratung des öffentlichen Auftraggebers
Sind Sie für den öffentlichen Auftraggeber tätig, wird es Ihre Aufgabe sein, den technischen Teil der Leistungsbeschreibung zu erstellen. Um den Anbietern möglichst große Spielräume für eigene Optimierung einzuräumen, sind bei ÖPP oft funktionale Leistungsbeschreibungen sinnvoll, in denen die so genannten „Output Specifications“ beschrieben werden. Je nach Vorhaben kann es aber – auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – sinnvoll sein, bestimmte Details genauer zu beschreiben. Damit kann der Bieter die Anforderungen und Risiken besser erkennen und sein Angebot genauer kalkulieren.
2. Planer ist Mitglied des Bieterkonsortiums
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