01.02.2007 | Öffentliche Aufträge
Neue VOB/A bringt Erleichterungen in den Leistungsphasen 6 und 7
Wenn Sie Planungs- und Bauleitungsaufträge für die öffentliche Hand bearbeiten, müssen Sie in den Leistungsphasen 6 und 7 seit kurzem neue Regeln bei der Vergabe an ausführende Unternehmen nach VOB/A kennen und beachten. Die neue VOB/A (Abruf-Nr. 070326) ist parallel mit der VOB/B 2006 am 1. November 2006 in Kraft getreten.
Auswahlkriterien neu gefasst
Besonders wichtig für Sie sind vor allem die Änderungen in § 25 VOB/A. Hier sind die Wertungskriterien festgelegt, die ausschlaggebend für die Angebotswertung und Vergabe sind. Das bisher fast übermächtige Kriterium „Preisrangfolge“ gehört mit Inkrafttreten der VOB/A 2006 der Vergangenheit an. In der neuen VOB/A sind neben dem Preis folgende Kriterien genannt:
- Qualität
- Preis
- Technischer Wert
- Ästhetik, Zweckmäßigkeit
- Betriebs- und Folgekosten
- Kundendienst und technische Hilfe
- Umwelteigenschaften
- Ausführungsfrist
Die Gewichtung
Diese Kriterien sind nach den Anforderungen des einzelnen Projekts individuell zu gewichten. So sind bei Anlagen der Technischen Ausrüstung die Betriebs- und Folgekosten von hohem Gewicht. Bei Industriebauten kann die Ausführungsfrist bedeutender sein. Bei Beleuchtungsanlagen in Büros kann auch die Ästhetik ein wichtiges Kriterium sein. Bei Fassaden wird der technische Wert, gegebenenfalls die Ästhetik und die Qualität bedeutend sein.
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