Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Öffentliche Planungsaufträge

    Wahren Sie Ihre Rechte bei der Vergabe

    | Sowohl öffentliche Bauherrn als auch Bauherrn, die im Auftrag des öffentlichen Bauherrn tätig werden, haben bei der Auftragsvergabe von Planungsleistungen nach der VOF langsam eine gewisse Routine entwickelt. Die Rechtsprechung belegt aber, dass nach wie vor Fehler gemacht werden. Genauso kommt es immer noch vor, dass Bewerber durch Tricksereien (mehr oder weniger) absichtlich benachteiligt werden. Damit Sie Ihre Rechte wahren, geben wir im folgenden Beitrag wertvolle Tipps für die Praxis. |