01.11.2002 · Fachbeitrag · Öffentliche Planungsaufträge
Wahren Sie Ihre Rechte bei der Vergabe
| Sowohl öffentliche Bauherrn als auch Bauherrn, die im Auftrag des öffentlichen Bauherrn tätig werden, haben bei der Auftragsvergabe von Planungsleistungen nach der VOF langsam eine gewisse Routine entwickelt. Die Rechtsprechung belegt aber, dass nach wie vor Fehler gemacht werden. Genauso kommt es immer noch vor, dass Bewerber durch Tricksereien (mehr oder weniger) absichtlich benachteiligt werden. Damit Sie Ihre Rechte wahren, geben wir im folgenden Beitrag wertvolle Tipps für die Praxis. |
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