Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.10.2008 | OLG Frankfurt mit planerfreundlichem Urteil

    DIN-Normen müssen nicht
    immer eingehalten werden

    Der Umgang mit DIN Normen ist für Sie als Planer keine einfache Angelegenheit. Für Sie geht es darum, eine geeignete, funktionstüchtige und dauerhaft einwandfreie Lösung zu planen. Der Rückgriff auf DIN-Normen ist nicht immer Gewähr dafür. Doch kann man von DIN-Normen abweichen, ohne ein Haftungsrisiko einzugehen? Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vertritt dazu folgende Auffassung: Ein Mangel der Bauausführung ist dann nicht anzunehmen, wenn unter Einsatz nicht in vollem Umfang DIN-gerechter Konstruktionen dennoch ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wird.  

     

    Der zugrunde liegende Fall

    In einem Baugebiet stand drückendes Wasser an. Der Bauunternehmer erstellte eine vom Architekten geplante Bodenplatte aus wasserdichtem Beton. Die Kellermauern wurden aus Filigranplatten hergestellt, die mit Ortbeton gefüllt und außen mit einer Bitumendickbeschichtung abgedichtet waren. Der Bauherr hielt die Kellerabdichtung für mangelhaft und machte 146.551,72 Euro Schadenersatz für den Einbau einer weißen Wanne geltend. Sein Argument: Die Ausführung entsprach nicht den DIN-Normen, die maßgebend waren als der Keller errichtet wurde.  

     

    Die Entscheidung

    Das OLG lehnt die Klage ab, obwohl die Ausführung des Bauunternehmers in der entsprechenden DIN nicht vorgesehen war und in Fachkreisen auch sehr unterschiedliche Meinungen dazu existiertenEine Bauausführung ist nach Ansicht des OLG dann nicht mangelhaft, wenn unter Einsatz nicht in vollem Umfang DIN-gerechter Konstruktionen dennoch ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wird. Und dieses zufriedenstellende Ergebnis sei im Urteilsfall gegeben gewesen. So habe unter anderem das überzeugende Gutachten des Sachverständigen bestätigt, dass die gewählte Abdichtung sehr gut hielt und den Keller dauerhaft vor drückendem Wasser schützte (Urteil vom 7.7.2006, Az: 13 U 147/05; Abruf-Nr. 082914).