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  • 01.02.2007 | OLG Koblenz weist den Weg

    Strukturierte Beratung vermeidet Haftung

    Die Beratung des Auftraggebers gilt neben der korrekten Planung und Überwachung als die wichtigste Pflicht von Architekten und Ingenieuren. Das schlägt sich auch in der aktuellen Rechtsprechung nieder. Immer öfter entscheiden Gerichte Streitigkeiten mit dem Auftraggeber zulasten der Planer, weil der Architekt oder Ingenieur mangelhaft beraten hat. Diesen Haftungsgefahren können Sie sich nur durch eine vollständige und strukturierte Beratung entziehen.  

     

    Raster für strukturierte Beratung

    Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zeigt auf, wie sich Gerichte eine „strukturierte Beratung“ vorstellen (Urteil vom 21.2.2006, Az: 4 U 276/05; Abruf-Nr 070324):  

     

    1.Vorschlag: Der Planer unterbreitet dem Auftraggeber einen Vorschlag (zum Beispiel über einzuschaltende weitere Planer oder Gutachter, über alternative Planungen, über Vergabeentscheidungen zu ausführenden Unternehmen, über Kündigungsandrohungen nach VOB/B).

     

    2. Begründung: Diesen Vorschlag begründet der Planer aus fachtechnischer Sicht; und zwar so, dass es der Auftraggeber nachvollziehen kann (Empfängerhorizont beachten).

     

    3. Hinweise auf Folgen: Der Planer weist den Auftraggeber auf die technischen, wirtschaftlichen und terminlichen (eventuell auch gestalterischen und funktionalen) Folgen hin, die sich ergeben, wenn der Auftraggeber von seinem Vorschlag abweicht.