01.02.2007 | OLG Koblenz weist den Weg
Strukturierte Beratung vermeidet Haftung
Die Beratung des Auftraggebers gilt neben der korrekten Planung und Überwachung als die wichtigste Pflicht von Architekten und Ingenieuren. Das schlägt sich auch in der aktuellen Rechtsprechung nieder. Immer öfter entscheiden Gerichte Streitigkeiten mit dem Auftraggeber zulasten der Planer, weil der Architekt oder Ingenieur mangelhaft beraten hat. Diesen Haftungsgefahren können Sie sich nur durch eine vollständige und strukturierte Beratung entziehen.
Raster für strukturierte Beratung
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zeigt auf, wie sich Gerichte eine „strukturierte Beratung“ vorstellen (Urteil vom 21.2.2006, Az: 4 U 276/05; Abruf-Nr 070324):
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