01.07.2005 | Optimale Honorarberechnung
Welchen Leistungsumfang dürfen Sie bei strittigem Vertragsumfang abrechnen?
Auch bei strittigem Vertragsumfang oder bei mündlichen Vereinbarungen haben Sie gute Chancen, das gerechte Honorar nach HOAI für die erbrachten Leistungen abzurechnen.
Rechtsprechung beantwortet zahlreiche Zweifelsfragen
Das ergibt sich aus der aktuellen Rechtsprechung. Diese hat auf folgende Zweifelsfragen aus der Praxis die Antwort gegeben:
1. Ist die Leistungsphase 1 ist immer abrechnungsfähig?
Planer, die die Lph 2 und 3 erbracht haben, dürfen auch die Lph 1 abrechnen, wenn sie diese im Verlauf der Projektbearbeitung selbst erbracht und nicht vom Auftraggeber übergeben bekommen haben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg soeben noch einmal klargestellt. Das Urteil erging zwar „nur“ zum Planbereich der Tragwerksplanung, ist aber auf die anderen Planbereiche übertragbar (Urteil vom 20.4.2005; Az: 6 U 93/04; Abruf-Nr. 051803).
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