01.10.2001 · Fachbeitrag · Pauschalhonorar unter den Mindestsätzen
Dennoch Mindestsatz abrechenbar?
| Immer wieder kommt es im Tagesgeschäft unter Auftragsdruck zu Pauschalhonorarvereinbarungen, die sich im Verlauf der Planungsvertiefung als Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI darstellen. Dementsprechend oft wird die Frage gestellt, ob man in einem solchen Fall trotzdem nach den Mindestsätzen abrechnen kann. Der folgende Beitrag liefert Ihnen die Antwort. |
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