01.02.2003 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Freier Mitarbeiter darf nach HOAI abrechnen
| Die Frage, ob ein „freier Mitarbeiter“ tatsächlich „frei“ ist (keine Scheinselbstständigkeit), hat nicht nur arbeits- und sozialversicherungsrechtliche, sondern auch honorarrechtliche Bedeutung. Ein nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten freier Werkunternehmer / Mitarbeiter kann sein Honorar nämlich nach den Grundsätzen der HOAI abrechnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Im konkreten Fall sprachen folgende Indizien für eine freie Mitarbeit und gegen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis: |
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