01.03.2010 | Personalmanagement
Keine verkürzte Kündigungsfrist für junge Arbeitnehmer
Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Regelung gekippt, nach der bei der Berechnung der Kündigungsfrist die vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegenden Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt werden (§ 622 Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Die Regelung muss geändert werden. Für jüngere Arbeitnehmer bedeutet das ab sofort längere Kündigungsfristen. Als Arbeitgeber sollten Sie das berücksichtigen. (Urteil vom 19.1.2010, Rs. C-555/07) (Abruf-Nr. 100311)
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 3 | ID 133891