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  • 26.06.2008 | Personalmanagement

    Pflegezeitgesetz bringt neue Rechte für Arbeitnehmer

    Das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Es bringt Ihren Arbeitnehmern zwei wichtige neue Rechte:  

    1. Sie dürfen bei unerwartetem Eintritt einer besonderen Pflegesituation kurzzeitig der Arbeit fernbleiben, um die sofortige Pflege eines nahen Angehörigen sicherzustellen (§ 2 PflegeZG).
    2. Sie können sich für die Übernahme einer längeren Pflege in häuslicher Umgebung bis zu sechs Monaten vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen (§ 3 PflegeZG).

    Unser Service: Wer genauer wissen möchte, was auf ihn als Arbeitgeber zukommen kann, findet dazu einen ausführlichen Beitrag im Internet (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 081774.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 2 | ID 120063