02.03.2009 | Personalmanagement
So wird der Mindesturlaub für Teilzeitkräfte berechnet
Jedem Mitarbeiter steht ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr zu (§ 3 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz). Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Also ist auch der Samstag ein Arbeitstag. Deshalb beträgt der Mindestjahresurlaub bei einer Vollzeitbeschäftigung in einer Fünf-Tage-Woche anteilig 20 Arbeitstage (24 : 6 x 5), sprich: vier Wochen.
Wichtig: Für Teilzeitbeschäftigte mit einer Arbeitszeit von weniger als fünf Tagen in der Woche ist der Mindestjahresurlaub entsprechend zu kürzen. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten ist der Urlaubsanspruch nicht in Bezug zu einer Woche, sondern zu einem Zeitraum zu setzen, in dem sich der Arbeitsrhythmus nach dem betrieblichen Ablauf wiederholt.
| Arbeitstage | Rechnung |
Mindesturlaubstage bei Fünf-Tage-Woche: | 20 | 24 : 6 x 5 |
Mindesturlaubstage bei Vier-Tage-Woche: | 16 | 24 : 6 x 4 |
Mindesturlaubstage bei Drei-Tage-Woche: | 12 | 24 : 6 x 3 |
Mindesturlaubstage bei Zwei-Tage-Woche: | 8 | 24 : 6 x 2 |
Mindesturlaubstage bei Ein-Tage-Woche: | 4 | 24 : 6 x 1 |