02.10.2008 | Planung von Eigentumswohnanlagen
So vermeiden Architekten die
Haftung für Wohnflächenangaben
Planer werden oft bereits im Zuge der Vor- oder Entwurfsplanung aufgefordert, Wohnflächenangaben für den Verkaufsprospekt neuer oder modernisierter Eigentumswohnanlagen zu erstellen. Daraus resultieren nicht unerhebliche Haftungsrisiken, wenn die Wohnflächen – wie oft der Fall – am Ende unter den Angaben aus dem Verkaufsprospekt liegen. Dieses Haftungsrisiko gilt es zu minimieren.
Die Ausgangslage
Wenn ein Planer bereits in der Leistungsphase 2 oder 3 Angaben zu den Wohnflächen machen soll, sind diese mit sehr vielen Unsicherheiten behaftet. Denn im Zuge der Planungsvertiefung und auch veranlasst durch Auflagen aus der Baugenehmigung, wird oft von der Vor- oder Entwurfsplanung abgewichen. Die Folge: Die im Prospekt angegebene Wohnfläche ist höher als die tatsächliche.
Das veranlasst Käufer häufig dazu, Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Diese können auch den Architekten treffen, weil der Verkäufer Ansprüche gleich an den Planer weiterreichen wird.
Maßnahme zur Haftungsminimierung
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