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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    Genehmigungsfähigkeit im Mittelpunkt

    | Die Genehmigungsfähigkeit der Planung rückt immer mehr in den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit bzw. Haftung. Das liegt an dem kaum mehr durchschaubaren Vorschriften-Dickicht genauso wie an der erhöhten Risikobereitschaft der Investoren. Kernpunkt der Problematik ist, dass fast immer zunächst eine Planung ausgearbeitet und beim Bauamt vorgelegt werden muss, um die Genehmigungsfähigkeit überhaupt zu klären. Mündliche Rückfragen bei der Gemeinde reichen nicht mehr aus, um dem Investor Planungssicherheit zu geben. |