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  • 01.07.2006 | Planungsleistungen

    Genehmigungsfähigkeit schon in Lph 1 prüfen?

    In besonders eklatanten Fällen müssen Sie schon in der Leistungsphase 1 die Genehmigungsfähigkeit prüfen. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg klargestellt. Bei diesem außergewöhnlichen Fall handelte es sich um ein bestehendes Wohngebäude in einem Industriegebiet. Dort sind Wohnungen nach § 9 BauNVO jedoch lediglich als Wohnungen für Betriebsleiter oder Bereitschaftspersonen zulässig. Das bedeutete, dass die beauftragte Modernisierungsplanung von Beginn an als solche ungeeignet war. Die Wohnbebauung war grundsätzlich unzulässig. Der Bestandsschutz galt nur für die vorhandene Bebauung. Eine Baugenehmigung für Änderungen war aussichtslos. Der Auftraggeber durfte deshalb den Architektenvertrag außerordentlich kündigen, die Honorarklage des Planers war erfolglos. (Urteil vom 27.7.2005, Az: 6 U 117/05) (Abruf-Nr. 061830)  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 1 | ID 95672