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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Positives Urteil zur Drei-Monats-Frist

    BFH ermöglicht steuerfreie Erstattung von Reisekosten bei Langzeitbaustellen

    | Wenn Sie bei einer Großbaustelle auch die Leistungsphase 8 in Auftrag haben, kann es sein, dass es Ärger mit dem Betriebsprüfer bezüglich Ihrer Reisekostenerstattung für Mitarbeiter gibt. Die Finanzverwaltung stellt sich nämlich auf den Standpunkt, dass eine Baustelle nach Ablauf von drei Monaten für die Mitarbeiter, die dort mit der Bauleitung bzw. Objektüberwachung betraut sind, zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird. Folge: Sie dürfen Ihren Mitarbeitern nach Ablauf der drei Monate Kosten für Fahrten mit dem eigenen Pkw nicht mehr nach Dienstreisegrundsätzen ersetzen und ihnen auch keinen Verpflegungsmehraufwand erstatten. Tun Sie das doch, drohten bisher Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherung. |