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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Reaktion auf aktuelle BGH- Entscheidung

    So machen Sie mitverarbeitete Bausubstanz in den Lph 6 und 7 anrechenbar

    | Die Grundsatz- Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Honorarabrechnung beim Bauen im Bestand, über die wir Sie in der Mai- Ausgabe (auf den Seiten 5 bis 7) informiert haben, zeigt schon Wirkung. Auftraggeber wollen die anrechenbaren Kosten aus der mitverarbeiteten vorhandenen Bausubstanz in den Leistungsphasen (Lph) 6 + 7 generell nicht mehr anerkennen. Erfahren Sie deshalb, wie Sie sich das leistungerechte Honorar trotzdem sichern. |