01.07.2003 · Fachbeitrag · Reaktion auf aktuelle BGH- Entscheidung
So machen Sie mitverarbeitete Bausubstanz in den Lph 6 und 7 anrechenbar
| Die Grundsatz- Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Honorarabrechnung beim Bauen im Bestand, über die wir Sie in der Mai- Ausgabe (auf den Seiten 5 bis 7) informiert haben, zeigt schon Wirkung. Auftraggeber wollen die anrechenbaren Kosten aus der mitverarbeiteten vorhandenen Bausubstanz in den Leistungsphasen (Lph) 6 + 7 generell nicht mehr anerkennen. Erfahren Sie deshalb, wie Sie sich das leistungerechte Honorar trotzdem sichern. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig