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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Rechtsprechung eröffnet neue Möglichkeiten

    Honorar für Vollarchitektur darf schon nach Lph 8 abgerechnet werden

    | Der ständige Ärger mit dem Zeitpunkt der Erstellung der Honorarschlussrechnung dürfte endlich der Vergangenheit angehören. Sie brauchen nur eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in die Praxis umzusetzen. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie dabei professionell vorgehen. |