01.11.2005 | Regenwasser- und Schmutzwasserkanal, Verkehrsanlage
Getrennte Honorarabrechnung höchstrichterlich anerkannt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wegweisende Entscheidung für die Honorarabrechnung von Ingenieurbüros getroffen: Ein Büro, das einen Regenwasser-, einen Schmutzwasserkanal und eine Verkehrsanlage plant, darf die Leistungen getrennt abrechnen. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen den zu Grunde liegenden Fall vor und erläutern Ihnen, wie Sie die BGH-Entscheidung in der Praxis für sich nutzen.
Der zu Grunde liegende Fall
Ein Ingenieurbüro war mit der Planung und Bauüberwachung der Abwassersysteme und Verkehrsanlagen beauftragt worden. In seiner Honorarrechnung rechnete das Büro die Verkehrsanlagen und die Abwassersysteme unter der Straße zusammengefasst ab.
Zum Ende der Maßnahme kam es zum Streit zwischen Auftraggeber und Ingenieurbüro. In dessen Verlauf wies der Auftraggeber die Honorarrechnung des Ingenieurbüros mit der Begründung zurück, die Rechnung sei nicht prüfbar. Außerdem verlangte der Auftraggeber einen Teil des Honorars zurück.
Planer optierte erst im Prozess zur getrennten Abrechnung
Das Ingenieurbüro ging dagegen professionell vor und reichte im Zuge der Auseinandersetzung eine prüfbare Honorarrechnung ein. Dabei rechnete das Büro nicht nur die Straße, sondern auch die Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation jeweils getrennt ab.
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