09.01.2009 | Risiko Forderungsausfall minimieren
Honorarsicherung und -durchsetzung in unsicheren Zeiten: Acht Schritte zum Erfolg
von Dr. Jörg Schudnagies, Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln
Dass Architekten und Ingenieure schweren Zeiten entgegengehen, ist auf den vorangegangenen Seiten schon ausreichend begründet worden. Um die Umsatzrückgänge bzw. -ausfälle möglichst gering zu halten, ist ein solides Forderungsmanagement unverzichtbar. Eine Studie aus dem Jahr 2006 hat ergeben, dass hier bei Planungsbüros noch Nachholbedarf besteht. Fast jedes zweite Büro erklärte damals, vom Forderungsausfall betroffen zu sein. Der jeweilige Anteil der Ausfälle am Jahresumsatz betrug dabei bis zu 32 Prozent!
Deshalb ist es in Zukunft noch wichtiger, im Zuge der Vertragsabwicklung geeignete Maßnahmen für eine erfolgreiche Honorarsicherung und -durchsetzung einzuleiten. Wir nennen Ihnen acht Maßnahmen, mit denen Sie dieses Ziel erreichen.
1. Aufklärung und Hinweis von Anfang an
Es entspricht zwar der überwiegenden Ansicht der Rechtsprechung, dass der Planer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Auftraggeber über die Höhe des voraussichtlichen Honorars aufzuklären. Eine entsprechende Obliegenheit beschränkt sich auf Ausnahmefälle, wenn der Auftraggeber erkennbar völlig falsche Vorstellungen über anfallende Kosten hat.
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