01.09.2001 · Fachbeitrag · Schlussrechnung
Vergesslichkeit wird nicht bestraft
| Ganz ehrlich, haben Sie nicht auch schon mal die Schlussabrechnung eines Planungsauftrags vergessen? Nach vier Jahren wollten Sie die Abrechnung nachholen, nehmen davon aber Abstand, weil die Verjährungsfrist ja nur zwei Jahre beträgt. |
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