01.12.2002 · Fachbeitrag · Schuldzinsenabzug maximieren
Finanzierungsaspekte machen gemischt genutzte Gebäude künftig attraktiver
| Da mit der Eigenheimzulage Wohneigentum künftig erheblich eingeschränkter finanziert werden kann, wird sich der Trend zu Immobilien verlagern, die zum Teil selbst genutzt und zum Teil vermietet oder betrieblich genutzt werden. Die aktuelle Rechtsprechung verstärkt diesen Trend. Sie ermöglicht es nämlich, dass Fremdmittel ausschließlich dem vermieteten bzw. betrieblich genutzten Teil zugeordnet und so gezahlte Schuldzinsen in voller Höhe Steuer mindernd geltend gemacht werden können. Wie man dazu genau vorgehen muss, und was das Ganze finanziell bringt, erfahren Sie im folgenden Beitrag. |
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