01.02.2008 | Seit 1. Januar 2008 gilt neues Recht
Das neue Versicherungsvertragsgesetz und die Folgen für Ihre Betriebshaftpflicht
Am 1. Januar ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Das Gesetz musste den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, wozu nach Ansicht des Gesetzgebers insbesondere ein gesteigerter Verbraucherschutz gehört. Das hat auch Folgen für Ihre Berufshaftpflichtversicherung.
1. Bessere Rechte bei vorvertraglichen Anzeigepflichten
Das alte VVG sieht vor, dass Sie Ihrem Versicherer bei Abschluss des Versicherungsvertrags – ohne explizit danach gefragt worden zu sein – alle gefahrerheblichen Umstände aufzeigen. Hierzu gehören zum Beispiel
- Ihr voraussichtliches Jahresbauvolumen,
- Art und Umfang Ihrer Tätigkeit und
- die Anzahl Ihrer Mitarbeiter.
Verletzen Sie diese Anzeigepflicht, drohen Ihnen Nachteile für Ihren Versicherungsschutz. Das neue Recht ist aber günstiger als das alte. Jetzt brauchen Sie bei Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags nur noch solche Ihnen bekannten Umstände anzugeben, nach denen Ihr Versicherer schriftlich gefragt hat (§ 19 Absatz 1 VVG).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig