01.04.2001 · Fachbeitrag · Sensationelle Entscheidung des BFH
Spekulationsfrist von zehn Jahren gilt nicht für alle Grundstücksverkäufe
| Wir haben auf die verfassungsrechtliche Problematik schon mehrfach hingewiesen. Jetzt hat sich auch der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Paukenschlag zu Wort gemeldet (Beschluss vom 5.3.2001, Az: IX B 90/00; Abruf-Nr. 010384): Die Verlängerung der Spekulationsfrist bei privaten Grundstücksverkäufen von zwei auf zehn Jahre ist teilweise verfassungswidrig. Wir stellen Ihnen die Entscheidung vor und sagen Ihnen, wie Sie diese für sich nutzen. |
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