04.05.2011 | Serie Generalplanung Teil 4
Anbahnung von GP-Aufträgen: Checkliste zur Leistungs- und Honorarvereinbarung
Viele Auftraggeber wollen für die Planungsleistungen nur einen umfassend tätigen Ansprechpartner. Deshalb wird die Generalplanung (GP) immer bedeutender. Eine gute Strategie, sich auf Vertragsverhandlungen vorzubereiten, und Vorsorge zu tragen, dass der Auftrag (wenn es dazu kommt) honorar- und haftungstechnisch „im grünen Bereich” ist, ist, dass man die Grundzüge der Leistungs- und Honorarvereinbarungen von GP-Aufträgen kennt. Die nachfolgende Checkliste bietet hier wertvolle Hilfestellung.
Allgemeine Hinweise zur Checkliste
Wir empfehlen, Generalplanungsverträge in Bezug auf die inhaltlichen Regelungen objektspezifisch möglichst genau auszuformulieren. Deshalb enthält die Checkliste die wesentlichen Regelungen, die Generalplanungsverträge enthalten (können). Sie gliedert sich in drei Gruppen:
1. Planbereiche mit nach HOAI geregelten Honoraren
Hier finden Sie die jeweiligen Planbereiche, die je nach Generalplanungsumfang insgesamt oder in Teilen Vertragsumfang sein können.
1. Objektplanung (Gebäude, raumbildender Ausbau, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Freianlagen, ...) jeweils getrennt abrechenbar soweit anfallend 2. Flächenplanung (zum Beispiel vorhabenbezogener Bebauungsplan, Grünordnungsplan) bei Investorenprojekten 3. Fachplanung Tragwerksplanung 4. Fachplanung Technische Ausrüstung (getrennt nach Anlagengruppen)
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2. Vereinbarungen ohne preisrechtliche HOAI-Regelung
Nachfolgende Leistungen können in GP-Verträgen ebenfalls erforderlich sein. Diese Leistungen sind vom Preisrecht der HOAI nicht umfasst. Damit ist das Honorar nach BGB frei vereinbar.
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