01.12.2005 | Solidaritätszuschlag
Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
Das Finanzgericht (FG) Münster beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob der Solidaritätszuschlag im Jahre 2002 verfassungsgemäß ist. Geklagt hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg mit folgender Begründung: Der Staat dürfe zwar Sonderabgaben einführen, um kurzfristig punktuelle Notstände zu bewältigen. Der derzeitige Solidaritätszuschlag gelte aber bereits seit 1995 und sei somit zeitlich unbeschränkt.
Unser Tipp: Legen Sie gegen aktuelle Einkommensteuerbescheide (ab 2002) Einspruch ein. Berufen Sie sich auf das Verfahren zum Solidaritätszuschlag 2002 vor dem FG Münster (Az: 12 K 6263/03 E) und verlangen Sie das Ruhen Ihres Verfahrens bis zu einer endgültigen Entscheidung.
Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 3 | ID 95774