01.08.2003 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
BSG bewahrt „Minijobbern“ die Familienversicherung
| Das Bundessozialgericht (BSG) hat die neuen Minijobs kräftig aufgewertet. Eine aktuelle Entscheidung wird dafür sorgen, dass vielen geringfügig entlohnten Beschäftigten bis 400 Euro die kostenfreie Krankenversicherung als Familienmitglied erhalten bleibt. Die Ersparnis beträgt rund 120 Euro im Monat. Dieser Betrag würde für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung anfallen. |
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