01.09.2005 | Sozialversicherung
Künftig elektronische Meldungen und Beitragsnachweise
Vom 1. Januar 2006 an dürfen Arbeitgeber die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragsnachweise nur noch elektronisch übermitteln (Verwaltungsvereinfachungsgesetz; Abruf-Nr. 051332). Die Meldungen sind „durch gesicherte und verschlüsselte Daten-übertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen“ zu erstatten (§ 28a Absatz 1 SGB IV).
Beachten Sie: Die bislang akzeptierten Formen auf Vordrucken per Post oder Fax oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern sind nicht mehr möglich. Eine Übergangsfrist wird nicht gewährt.
Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 2 | ID 95712