01.06.2003 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Phantomlohn - Kein Vertrauensschutz für Arbeitgeber?
| Dem „Rettungsring“, den das Sozialgericht Gelsenkirchen für vom Phantomlohn- Problem betroffene Arbeitgeber ausgeworfen hat (Ausgabe 2/2002, Seite 19), ist ein wenig die Luft ausgegangen. Das Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen hat die Entscheidung in der Berufung „gekippt“. Folge: Die Krankenkassen dürfen Sozialversicherungsbeiträge nachfordern, wenn Arbeitgeber Arbeitnehmern weniger Lohn auszahlen als diesen tarifvertraglich zusteht. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer mit dem geringeren Lohn einverstanden gewesen ist (Urteil vom 28.1.2003, Az: L 5 KR 197/01; Abruf-Nr. 030546). |
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