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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Spannungsfeld Architekt - Statiker - Baugrundgutachter

    Wichtiges Urteil zur Haftungsabgrenzung

    | In der Zusammenarbeit zwischen Architekt, Tragwerksplaner und Baugrundgutachter müssen häufig Kompromisse gefunden werden. Diese haben den Nachteil, dass bei Baumängeln unklar ist, wer wofür verantwortlich ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat diese Unklarheiten in einer aktuellen Entscheidung beseitigt. Die Frankfurter Richter haben zur Haftungsabgrenzung zwischen Architekt, Tragwerksplaner und Baugrundgutachter folgende Grundsätze aufgestellt: |