01.08.2003 · Fachbeitrag · Spekulationsgeschäfte
Bundesfinanzhof gewährt Aussetzung der Vollziehung
| Ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen bis einschließlich 1998 verfassungswidrig ist, muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch entscheiden (Az: 2 BvL 17/02). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt erneut ernstliche Zweifel angemeldet und einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben. Folge: Der betroffene Steuerzahler muss die Steuer auf die Spekulationsgewinne bis zur Entscheidung des BVerfG nicht zahlen. Der BFH bemängelt insbesondere, dass das Steuererhebungsverfahren strukturelle Mängel aufweist und eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerzahler nicht gewährleistet ist. |
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