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  • 01.01.2006 | Statusprüfung lohnt

    Keine SV-Beiträge verschenken: Wann sind mitarbeitende Angehörige beitragspflichtig?

    von Joachim Jahn, Büro für Sozialversicherungsrecht, Bad Neustadt

    „Statusprüfung“. Dieser nichtssagende Begriff kann Ihnen bzw. Angehörigen, die in Ihrem Büro arbeiten, eine Menge Geld bringen. Denn es geht um die Frage, ob ein mitarbeitender Angehöriger sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Ist er es nicht, zahlen Sie aber seit Jahren Beiträge in die Sozialversicherung, gilt es Geld zurückzuholen. Im anderen Fall (Sie gehen von einer sozialversicherungsfreien Mitarbeit aus), gilt es, sich vor Beitragsnachforderungen zu schützen.  

     

    Ein hoch brisantes Thema also, das wir im folgenden Beitrag für Sie transparent machen.  

    Der arbeitsrechtliche Hintergrund

    Für die Sozialversicherung entscheidend ist die Frage, ob es sich bei der Mitarbeit um familienhafte Mithilfe bzw. Mitunternehmerschaft oder um ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis handelt. Nur im zweiten Fall ist Ihr Angehöriger grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.  

     

    Das Abgrenzungsproblem besteht unter anderem darin, dass die typische arbeitsrechtliche Beziehung zwischen dem (weisungsberechtigten) Chef und dem (weisungsgebundenen) Arbeitnehmer bei Familienangehörigen von den familiären Beziehungen beeinflusst wird. Es kommt also vielfach zu Situationen, die ein Beschäftigungsverhältnis in Frage stellen.