01.05.2003 · Fachbeitrag · Steueränderungen
„Steuervergünstigungsabbaugesetz“ verabschiedet
| Von der rot-grünen „Giftliste“ ist nicht viel übrig geblieben. Am 11. April 2003 haben Bundestag und Bundesrat den Rest des „Steuervergünstigungsabbaugesetzes“ verabschiedet. Die darin beschlossenen Änderungen betreffen in erster Linie Unternehmen. So dürfen zum Beispiel Kapitalgesellschaften erst 2006 wieder altes Körperschaftsteuerguthaben bei einer Ausschüttung geltend machen. Alle anderen geplanten Maßnahmen - höhere Dienstwagensteuer, verschärfte Abschreibungsregeln und Kürzungen bei der Eigenheimzulage - sind somit (vorerst) vom Tisch. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig