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  • 01.01.2005 | Steuerkalender

    Steuertermine für das Jahr 2005

    Zeit ist Geld – auch bei den Steuern. Clevere Steuerzahler nutzen deshalb bei Vorauszahlungen die gesetzlichen Schonfristen und zahlen statt am gesetzlichen Termin erst einige Tage später. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, braucht die Zahlung gar erst am nächsten Werktag erfolgen.  

    Unser Service: Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben und die vom Gesetzgeber gewährten Schonfristen bestmöglich ausnutzen, halten wir im Online-Service für Abonnenten (www.iww.de) den „Steuerkalender 2005“ für Sie bereit. Den Kalender finden Sie unter der Rubrik „Arbeitshilfen“.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 1 | ID 95438