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  • 01.06.2007 | Stichtag 30. Juni beachten

    Engagement im Ausland: Holen Sie sich jetzt in 2006 gezahlte Umsatzsteuer zurück

    Immer mehr Planungsbüros versuchen, sich im Ausland ein zweites Standbein aufzubauen. Doch nicht immer kommt es trotz kostspieliger Auslandsreisen zu einem Vertragsabschluss. Mussten Sie bei solchen Geschäftsreisen ausländische Umsatzsteuer bezahlen, können Sie sich diese im Vorsteuervergütungsverfahren unter Umständen wieder zurückholen.  

     

    Die Voraussetzungen

    Eine Voraussetzung für die Durchführung des Antragsverfahrens ist, dass Sie in dem jeweiligen Land keine steuerbaren Umsätze getätigt haben. Außerdem müssen Sie die gesetzliche Ausschlussfrist beachten. Ihr Vorsteuervergütungsantrag für Umsatzsteuer, die Sie im Jahr 2006 bezahlt haben, muss spätestens am 30. Juni 2007 im Briefkasten der ausländischen Erstattungsbehörde landen.  

     

    Unser Tipp: Das Vergütungsverfahren gilt in den 27 EU-Mitgliedstaaten und aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen auch in Norwegen, Island, Liechtenstein, Mazedonien, der Schweiz, Kanada, Japan sowie den USA.  

     

    Diese Unterlagen benötigen Sie