02.02.2009 | Stille Beteiligung und Genussschein
Mitarbeiterbeteiligungen: Modelle zur
langfristigen Bindung von Leistungsträgern
von Jörg T. Eckhold, Certified Management Consultant,
Eckhold & Klinger Unternehmensberatung, Tönisvorst
Mitarbeiterbeteiligung ist „in“, und das zurecht. Denn damit können Sie mehrere Ziele gleichzeitig erreichen: Sie erhöhen die Motivation Ihrer Mannschaft, sorgen für eine stärkere Identifikation mit Ihrem Büro und bieten - in guten Zeiten - die Chance, recht attraktive Zusatzvergütungen zu erzielen. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag aus der Ausgabe November 2006 (im Online-Archiv www.iww.de).
Besondere Modelle für Leistungsträger
Neben den gängigen Beteiligungsformen (Gewinnbeteiligung) gibt es Modelle, die sich besonders für Ihre Leistungsträger eignen. Es handelt sich dabei um
- die Beteiligung als stiller Gesellschafter,
- die Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter und
- die Beteiligung als Inhaber eines Genussscheins.
Die Vorteile dieser Modelle sind vielfältig: Sie binden Leistungsträger langfristig an Ihr Büro, installieren mittelfristig eine zweite Führungsebene, gewährleisten eine gleitende Unternehmensnachfolge (innerhalb der Familie oder mit familienfremden Mitarbeitern der zweiten Führungsebene) und Sie verbessern Ihr Rating und damit den Zugang zum Kapitalmarkt. Ist in Ihrem Büro nämlich eine zweite Führungsebene nicht vorhanden, wirkt sich das negativ auf Finanzierungsgespräche aus.
Die Beteiligung als stiller Gesellschafter
Die typisch stille Beteiligung besteht im Grundsatz darin, dass sich eine natürliche oder juristische Person mit einer Vermögenseinlage an einem bestehenden Unternehmen (zum Beispiel einem Ingenieur- oder Architekturbüro) beteiligt. Die rechtlichen Grundlagen sind im Handelsgesetzbuch ([HGB], §§ 230 bis 237) geregelt.
Die Umsetzung
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