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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Technische Ausrüstung

    Honorar bei mehreren Gebäuden

    | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Grundsatzentscheidung zur Honorarberechnung bei der Planung der technischen Ausrüstung von mehreren Gebäuden gefällt (Urteil vom 24.1.2002, Az: VII ZR 461/00; Abruf-Nr. 020338). Im konkreten Fall ging es um eine Villa mit Wirtschaftsgebäude. Der Planer berechnete sein Honorar nach § 69 Absatz 7 HOAI getrennt. Die Problematik stellt sich vergleichbar beim |