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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Teilbeauftragung der Bauüberwachung

    Vorsicht mit dem Stempel „fachtechnisch und rechnerisch geprüft“

    | Wenn Sie nur mit Teilleistungen der Bauüberwachung beauftragt sind, sollten Sie mit Ihrem Stempel „fachtechnisch und rechnerisch geprüft“ vorsichtig umgehen. Das lehrt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die wir Ihnen nachfolgend vorstellen. |