31.03.2008 | Telefon
Handy-Nutzung vor roter Ampel ist zulässig
Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm nicht vor, wenn
- das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und
- der Motor ausgeschaltet ist.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen Sie telefonieren, ohne dass Ihnen ein Bußgeldbescheid droht. (Beschluss vom 6.9.2007, Az: 2 Ss OWi 190/07) (Abruf-Nr. 073341)
Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 3 | ID 118403