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  • 31.03.2008 | Telefon

    Handy-Nutzung vor roter Ampel ist zulässig

    Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm nicht vor, wenn  

    • das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und
    • der Motor ausgeschaltet ist.

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen Sie telefonieren, ohne dass Ihnen ein Bußgeldbescheid droht. (Beschluss vom 6.9.2007, Az: 2 Ss OWi 190/07) (Abruf-Nr. 073341)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 3 | ID 118403