06.09.2010 | Umsatzsteuer
Betriebsveranstaltung: Umsatzsteuer auf dem Prüfstand
Wird im Rahmen einer Betriebsveranstaltung die 110-Euro-Grenze (brutto) pro Mitarbeiter überschritten, ist auf den gesamten Betrag Umsatzsteuer fällig (A 12 Absatz 4 Nummer 6 Umsatzsteuer-Richtlinien). Das Finanzgericht Münster hält diese Regelung für fraglich und hat deshalb die Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen (Urteil vom 6.5.2010, Az: 5 K 3950/07 U; Abruf-Nr. 102443). Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen V R 17/10 anhängig.
Praxishinweis: Legen Sie bei Überschreiten der 110-Euro-Grenze gegen den entsprechenden Umsatzsteuerbescheid mit Hinweis auf das anhängige BFH-Verfahren Einspruch ein und beantragen Sie Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung durch den BFH. |
Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 3 | ID 138351