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  • 01.11.2007 | Umsatzsteuer

    Diese Folgen hat die Kürzung der Entfernungspauschale

    Die Kürzung der Entfernungspauschale bewirkt, dass bei der Einkommen- und Lohnsteuer Fahrten zum Büro erst ab dem 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig sind – also als beruflich veranlasst gelten. Welche Auswirkungen hat das auf die Umsatzbesteuerung von Fahrten des Unternehmers von seiner Wohnung zum Büro mit dem Firmenwagen?  

    • Grundsätzlich sind Privatfahrten des Unternehmers als unentgeltliche Wertabgabe umsatzsteuerbar (§ 3 Absatz 9a Umsatzsteuergesetz).
    • Fahrten des Unternehmers zum Büro zählen aber zur unternehmerischen Nutzung des Fahrzeugs, sodass insoweit keine Privatnutzung der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Daran ändert unseres Erachtens auch die Kürzung der Entfernungspauschale nichts. Die umsatzsteuerliche und die einkommensteuerliche Beurteilung ist insofern unterschiedlich. Die Finanzverwaltung hat sich zu dieser Frage allerdings noch nicht geäußert.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 3 | ID 115006