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  • 01.08.2006 | Umsatzsteuer

    OFD-Verfügung zu Rechnungen von Prüfstatikern

    Weil die Rechnungen von Prüfstatikern in der Betriebsprüfung wohl des öfteren für Diskussionsstoff sorgen, hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt/Main eine Verfügung dazu herausgegeben. Die meisten Probleme in der Praxis bestehen bei den Fragen,  

    • mit wem die Prüfstatiker abrechnen dürfen und
    • ob die Rechnung mit / ohne Umsatzsteuerausweis erfolgen muss.

    Im Extremfall kann es passieren, dass der Prüfingenieur Umsatzsteuer zwei Mal schuldet, weil er einem anderen als dem Leistungsempfänger – zum Beispiel dem Bauherrn statt der Bauaufsichtsbehörde – Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Die OFD stellt klar, was in welchen Fällen zu beachten ist. (Verfügung vom 14.3.2006, Az: 7283 A – 9 – St I 2.20) (Abruf-Nr. 062144)  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 3 | ID 95697