01.07.2004 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Volle Vorsteuer aus Bewirtungskosten?
| Nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) München verstößt die Beschränkung des Vorsteuerabzugs aus Bewirtungskosten auf 80 Pro-zent (70 Prozent seit 1. Januar 2004) gegen Gemeinschaftsrecht (Ur-teil vom 13.11.2003, Az: 14 K 3488/02; Abruf-Nr. 041523). Begründung: Nach Artikel 17 Absatz 6 der 6. EG-Richtlinie konnten die EU-Mitgliedstaaten zwar sämtliche Vorsteuer-Abzugsbeschränkungen beibehalten, die bei Inkrafttreten der Richtlinie existierten. Das deutsche Umsatzsteuer-Gesetz enthielt aber zu diesem Zeitpunkt keine Regelung, die den Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten einschränkte. Die Bundesregierung hätte daher eine Sondergenehmigung einholen müssen. Das ist nicht geschehen. |
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