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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuer aus Bewirtungskosten abzugsfähig

    | Die Vorsteuer aus Bewirtungsaufwendungen ist auch dann abzugsfähig, wenn die Aufwendungen nicht auf einem getrennten Konto verbucht wurden. Wörtlich dazu der Bundesfinanzhof: "Die Einschränkung des Vorsteuerabzugs wegen nicht eingehaltener Formvorschriften für den Nachweis für Betriebsausgaben ist jedoch nicht gerechtfertigt." Das sei mit dem Europarecht nicht vereinbar. (Urteil vom 12.8.2004, Az: V R 49/02; Abruf-Nr. 042673) |