01.09.2006 | Umsatzsteuer
Vorsteuer aus Mitarbeiter-Umzugskosten abzugsfähig?
Wenn Sie die Kosten eines betrieblich veranlassten Umzugs eines Mitarbeiters übernehmen, dürfen Sie die Vorsteuer daraus geltend machen, sofern Sie über entsprechende Rechnungen verfügen. Das hat das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden. Gesetzlich ist die Vorsteuer aus Umzugskosten bisher nicht abzugsfähig (§ 15 Absatz 1a Nummer 3 Umsatzsteuergesetz [UStG]). Diese Regelung hält das FG aber aus zwei Gründen für rechtswidrig:
- Einem Unternehmer dürfe der Abzug der Vorsteuer aus Umzugskosten nicht verwehrt werden, wenn der Anlass des Umzugs im unternehmerischen Bereich liege.
- Die Regelung in § 15 UStG verstoße gegen höherrangiges europäisches Recht und sei daher nicht anwendbar.
Unser Tipp: Die Entscheidung des FG Hamburg ist in Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az: V R 29/06). Da das Bundesfinanzministerium offensichtlich davon ausgeht, dass der BFH die FG-Entscheidung bestätigen wird, wird es § 15 Absatz 1a Nummer 3 UStG nicht mehr anwenden (Schreiben vom 18.7.2006, Az: IV A 5 – S 7303 a – 7/06). Machen Sie daher die Vorsteuer aus den Umzugskosten Ihrer Mitarbeiter ab sofort geltend.
Wichtig: Achten Sie aber darauf, dass die Rechnung auf Ihr Büro ausgestellt ist und alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthält. (Urteil vom 4.4.2006, Az: III 105/05) (Abruf-Nr. 061897)