01.06.2004 · Fachbeitrag · Unternehmensführung
Beitragshöhe bei Mitgliedschaft in zwei Kammern
| Wenn Sie Architekten- oder Ingenieurbüros in mehreren Bundesländern unterhalten, sollten Sie prüfen, ob Sie nicht zu hohe Kammerbeiträge zahlen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nämlich entschieden, dass sich der Kammerbeitrag immer nur nach der Jahreslohnsumme der Niederlassung in dem jeweiligen Bundesland richtet. Die Kammer darf den Beitrag nicht auf Basis der gesamten Jahreslohnsumme aller Büros berechnen. (Urteil vom 10.2.2004, Az: 2 A 62/03; Abruf-Nr. 041112) |
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