07.02.2011 | Unternehmensführung
Für Werbefotografen ist Künstlersozialabgabe fällig
Wenn Sie einen selbstständigen Werbefotografen damit beauftragen, von Ihren Projekten zum Beispiel Fotos für Ihre Homepage oder Unternehmensbroschüre zu erstellen, müssen Sie auf das Honorar auch noch Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Urteil vom 25.11.2010, Az: B 3 KS 1/10 R; Abruf-Nr. 104296).
Praxishinweis: Sowohl das Honorar als auch die Künstlersozialabgabe (in Höhe von derzeit 3,9 Prozent des Honorars) sparen Sie sich, wenn Sie Fotos selber machen. Wie Sie in dem Bereich zum „Profi“ werden, haben wir im Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten Ausgaben 11 und 12/2010 gezeigt (im Online-Archiv - www.iww.de). |
Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 3 | ID 142072